Hierunter verstehen wir sperrige Haushaltsgegenstände, die nicht über öffentliche Müllcontainer entsorgt werden, bedingt durch ihren sperrigen Umfang und Gewicht.

Dazu zählen:


- Möbel,
- Bekleidung,
- Geschirr,
- Besteck,
- Teppichboden,
- PVC.

Nicht dazu gehören:

- Sonderabfälle,
- Kühlgeräte,
- Altreifen,
- Bauabfälle,
- alte Elektrogeräte.