Altholz abholen und entsorgen
Darunter verstehen wir Althölzer, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können. Dabei unterscheidet man zwischen den Sorten AI bis AIV.
Eine Ausnahme bildet das Fensterholz, das wird gesondert entsorgt und zählt nicht zu den Althölzern.
Es gehören dazu:a) unbehandelte Hölzer:
- Holzmöbel,
- Vollhölzer,
- unbeschichtete Spanplatten,
- unbehandelte Hölzer A I – A III.
b) behandelte Hölzer:
- Fensterholz,
- Dach- und Konstruktionshölzer,
- Hölzer aus dem Außenbereich,
- Bahnschwellen,
- Holzzäune,
- Holzpalisaden,
- behandelte Hölzer A IV.